70 MHz: BNetzA gestattet Betrieb

Deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können wieder während der Sporadic- E-Saison 2017 einen Teilbereich des 4-m-Bandes bei 70 MHz für 70MHzExperimente nutzen. Die betreffende Amtsblattmitteilung soll am 17. Mai 2017 im Amtsblatt Nr. 9/2017 der Bundes-netzagentur erscheinen. Der Frequenzbereich und die Nutzungsbestimmungen sollen denen der abgelaufenen Mitteilung Nr. 412/2015 entsprechen. Das heißt:
Frequenzbereich: 70,150 MHz bis 70,180 MHz
Sendeleistung: 25 Watt ERP, max. Bandbreite 12 kHz
alle Sendearten, horizontale Polarisation.
Die neue Regelung soll ab deren Veröffentlichung bis zum 31. August 2017 gelten.
Wie schon in den Jahren 2014 und 2015 gilt: Der Amateurfunk hat den Schutz anderer Funkdienste zu gewährleisten.
Die entsprechende Amtsblattmitteilung wird sobald wie möglich auf den Amateurfunk-Internetseiten der BNetzA unter „Verfügungen und Mitteilungen“ eingestellt
Quelle: DARC Vorstandsinformation 2/2017

Updated: 18. Februar 2023 — 10:54