Das Bundesverkehrsministerium die Frequenzverordnung geändert. Mit Wirkung vom 11. November 2017 treten folgende Änderungen in Kraft: Dem Amateurfunk wird der Frequenzbereich 5351,5– 5366,5 kHz mit einer maximal zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen. Außerdem wird der bislang dem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesene Frequenzbereich 50,08–51 MHz auf 50,03–51 MHz erweitert. Die […]

