Der Amateurfunkdienst darf ab sofort den Frequenzbereich von 5351,5 – 5366,5 kHz nutzen. Das teilte heute (20.12.2016) die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Mitteilung Nr. 1699/ 2016 mit (is.gd/Gunhb3). Diese Regelung geschehe im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Diese Regelung gilt jedoch nur für Inhaber der Klasse A.
Die letzte Weltfunkkonferenz (WRC 2015) hat dem Amateurfunkdienst ein neues, 15 kHz schmales Segment auf sekundärer Basis zwischen den Frequenzen 5351,5 kHz und 5366,5 kHz gemäß Artikel 5 in der Vollzugsordnung-Funk der ITU zugewiesen. Eine Fußnote darin begrenzt die auf einen isotropen Strahler bezogene Strahlungsleistung auf 15 Watt EIRP.
Mit dem am 20. Dezember 2016 publizierten Amtsblatt der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird die sofortige Nutzung des 60-m-Bandes für Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst der Klasse A ermöglicht.
Auf folgende Nutzungsbedingungen ist zu achten: maximale Strahlungsleistung 15 Watt EIRP, max. Bandbreite der Aussendung 2,7 kHz, alle Sendearten.
Sekundäre Nutzung des Frequenzbandes 5351,5 kHz bis 5366,5 kHz heißt, dass ein primärer Nutzer in diesem Frequenzband durch Aussendungen von Funkamateuren nicht gestört werden darf; ggf. ist Frequenzwechsel oder sogar Einstellung der eigenen Aussendung erforderlich.
Obwohl das 60-m-Band sehr schmal ist, sind auch SSB-Aussendungen möglich. Hintergrund dafür ist, dass Funkamateure sich auch so auf eine eventuelle Unterstützung der Kommunikation in Not- und Katastrophenfällen in diesem Frequenzbereich vorbereiten können.
Ein vorläufiger Nutzungsplan der IARU Region 1 empfiehlt folgende maximale Bandbreite und Unterteilung:
5351,5 kHz – 5354,0 kHz: max. Bandbreite 200 Hz, Telegrafie (CW) und Digimodes
5354,0 kHz – 5366,0 kHz: max. Bandbreite 2,7 kHz, alle Sendearten (SSB-Sprachbetrieb in USB)
5366,0 kHz – 5366,5 kHz: max. Bandbreite 20 Hz (!), alle Sendearten mit geringsten Sendeleistungen.
In Anlehnung an die Praxis in den Ländern, die bisher schon durch eine nationale Regelung nach Artikel 4.4 der VO-Funk einen Amateurfunkbetrieb ermöglichten, empfiehlt die IARU Region 1 für SSB-Sprachbetrieb das obere Seitenband (USB) zu verwenden. Dabei ist dringend darauf zu achten, dass alle Anteile einer Aussendung des oberen Seitenbandes innerhalb des Bandes liegen.
Für SSB-Betrieb in Stellung „oberes Seitenband, USB“ ist dann 5363 kHz die höchste einzustellende Anzeige der VFO-Frequenz (Dial Frequency). Für Digimode-Aussendungen gilt Sinngemäßes, hier muss die Addition von VFO-Frequenzanzeige und Frequenz des eingespeistem niederfrequenten Signals der Soundkarte unter oder maximal gleich 5366,5 kHz bleiben.
Man darf sich nicht dazu verleiten lassen, von dieser Festlegung abzuweichen, wenn dies andere Funkamateure im Ausland machen – diese funken dann auf Frequenzen gemäß ihrer nationalen Regelung nach Artikel 4.4 der VO-Funk. Da sich viele Funkamateure das schmale 15 kHz breite Band teilen müssen, gilt: Jeder muss sich „kurz fassen“ – ausgedehnte Plauderrunden sind nicht angebracht.
Quelle: DARC e.V.