Die Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund ist seit dem 1. November – nach der Übernahme der Akten aus dem Bereich Bayern (Süd) – bundesweit für alle Funkamateure zuständig. Dies betrifft sowohl die Verwaltung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und der Amateurfunkrufzeichen (sowohl Individual- als auch Sonderrufzeichen) wie auch die Organisation der Amateurfunkprüfungen. Für Fragen zur Amateurfunkzulassung oder zur Amateurfunkprüfung stehen wir unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Bundesnetzagentur
Außenstelle Dortmund
Dienstleistungszentrum 10
44379 Dortmund
Tel.: (0231) 99 55 – 2 60
Fax: (0231) 99 55 – 1 81
E-Mail: Dort10-Postfach@BNetzA.de oder Dort10-Pruefung@BNetzA.de
Zulassungen für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen (§13 AFuG) werden weiterhin von der Außenstelle Mülheim bearbeitet.
Die nach § 9 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einzureichenden Anzeige ist – wie bisher – an die örtlich zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur zu richten.
Die Amateurfunkprüfungen werden zentral in Dortmund organisiert aber weiterhin an zehn Standorten der Bundesnetzagentur sowie im Rahmen der Amateurfunkmesse HAM RADIO in Friedrichshafen abgehalten.[:en]Die Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund ist seit dem 1. November – nach der Übernahme der Akten aus dem Bereich Bayern (Süd) – bundesweit für alle Funkamateure zuständig. Dies betrifft sowohl die Verwaltung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und der Amateurfunkrufzeichen (sowohl Individual- als auch Sonderrufzeichen) wie auch die Organisation der Amateurfunkprüfungen. Für Fragen zur Amateurfunkzulassung oder zur Amateurfunkprüfung stehen wir unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Bundesnetzagentur
Außenstelle Dortmund
Dienstleistungszentrum 10
44379 Dortmund
Tel.: (0231) 99 55 – 2 60
Fax: (0231) 99 55 – 1 81
E-Mail: Dort10-Postfach@BNetzA.de<mailto: Dort10-Postfach@BNetzA.de> oder Dort10-Pruefung@BNetzA.de<mailto: Dort10-Pruefung@BNetzA.de>
Zulassungen für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen (§13 AFuG) werden weiterhin von der Außenstelle Mülheim bearbeitet.
Die nach § 9 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einzureichenden Anzeige ist – wie bisher – an die örtlich zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur zu richten.
Die Amateurfunkprüfungen werden zentral in Dortmund organisiert aber weiterhin an zehn Standorten der Bundesnetzagentur sowie im Rahmen der Amateurfunkmesse HAM RADIO in Friedrichshafen abgehalten.