Der Amateurfunkdienst darf ab sofort den Frequenzbereich von 5351,5 – 5366,5 kHz nutzen. Das teilte heute (20.12.2016) die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Mitteilung Nr. 1699/ 2016 mit (is.gd/Gunhb3). Diese Regelung geschehe im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Diese Regelung gilt jedoch nur für Inhaber […]
Monat: Dezember 2016
Informationen zur Anzeigepflicht nach § 9 Absatz 4 der Amateurfunkverordnung (AFuV)
Der Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst (Amateurfunkzulassung) ist nach § 9 Abs. 4 AFuV verpflichtet jede Änderung des Namens oder der Anschrift – unverzüglich – sowie die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle oder eine dauerhafte Verlegung eines Standortes seiner ortsfesten Amateurfunkstellen – vor der Inbetriebnahme – in schriftlicher oder elektronischer Form der Bundesnetzagentur anzuzeigen. […]